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Bruckmüller Zeitler machen Gesetzesänderung notwendig
Mit 31.7.2009 wurden im Bauarbeiter-, Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) die Bestimmungen hinsichtlich der Entsendung von Mitarbeitern aus dem Ausland abgeändert. Hintergrund dieser Änderung ist ein zwischen einem betroffenen Arbeitgeber und der BUAK (Bauarbeiterurlaubskasse) entstandener Konflikt, bei dem es um die Frage ging, ob der Arbeitgeber in den Anwendungsbereich der Entsendebestimmungen fällt. Die Angelegenheit wurde zwischenzeitig vom OGH im Sinne unseres Klienten entschieden. Da die Argumentation im Verfahren die Mangelhaftigkeit und Lückenhaftigkeit des BUAG aufzeigte, wurde das Gesetz in diesem Punkt geändert.
Mit 31.7.2009 wurden im Bauarbeiter-, Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) die Bestimmungen hinsichtlich der Entsendung von Mitarbeitern aus dem Ausland abgeändert. Hintergrund dieser Änderung ist ein zwischen einem betroffenen Arbeitgeber und der BUAK (Bauarbeiterurlaubskasse) entstandener Konflikt, bei dem es um die Frage ging, ob der Arbeitgeber in den Anwendungsbereich der Entsendebestimmungen fällt. Die Angelegenheit wurde zwischenzeitig vom OGH im Sinne unseres Klienten entschieden. Da die Argumentation im Verfahren die Mangelhaftigkeit und Lückenhaftigkeit des BUAG aufzeigte, wurde das Gesetz in diesem Punkt geändert.